28.07.2020

Elektroautos sind als Dienstwagen attraktiv für Mitarbeiter – aber auch für Unternehmen?

Zum Jahresbeginn wurden die Besteuerungsgrundlagen für Elektroautos und Plug-In Hybride als Dienstwagen nochmals angepasst und damit noch attraktiver für Dienstwagenfahrer. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern diese anbieten wollen, stehen jedoch vor ganz neuen Herausforderungen. Die Dienstwagen-Regelungen werden noch komplexer und in der Regel werden auch Investitionen in Infrastruktur notwendig.

Elektroautos sind als Dienstwagen attraktiv für Mitarbeiter – aber auch für Unternehmen?

Ein Firmenauto zu fahren war nie so günstig wie heute! Seit Jahresanfang erfolgt die Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Dienstwagen im besten Fall mit nur 0,25% für Elektroautos. Im Vergleich beträgt die Bemessungsgrenze für herkömmliche Fahrzeuge 1% vom Bruttolistenpreis. Die Kriterien wurden im Juni nochmals angepasst und der niedrige Steuersatz gilt nun für rein elektrische Fahrzeuge mit 0 g CO2/km bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 € (zuvor 40.000 €). Teurere Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride profitieren immerhin noch von der halbierten Bemessungsgrenze mit 0,5%. Tatsächlich sind die günstigsten Elektrofahrzeuge schon für unter 20.000 € zu haben, d.h. die Bemessungsgrundlage liegt bei 5.000-15.000 €, der zu versteuernde geldwerte Vorteil also monatlich 50-150 €. Nach Abzug der Steuer betragen die Kosten für den Mitarbeiter somit netto um die 30-120 € im Monat.

Ein Dienstwagen ist heute nicht mehr zwingend daran gekoppelt, den Mitarbeitern Dienstreisen zu ermöglichen. Er ist heute vielfach ein wichtiger Baustein im Vergütungssystem und korreliert mit Position und Status. Insbesondere, wenn Mitarbeiter regelmäßig zur Arbeit pendeln und ihre Strecken im Alltag gut kennen, kann ein Elektrofahrzeug eine attraktive Variante sein – haben sie doch mittlerweile ein gutes Image, nicht nur aber besonders auch bei Jugendlichen. Und schließlich ist ja das Urteil der eigenen Kinder mitunter auch geschmacksbildend…

Wenn Mitarbeiter mit diesen Wünschen auf ihren Arbeitgeber zukommen oder Unternehmen selbst die Initiative ergreifen, stellen sich aber einige neue Herausforderungen.

Dienstwagenregelungen werden komplexer

In den Dienstwagenregelungen gilt es, die Anschaffung oder das Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-In Hybriden mit aufzunehmen, ggf. Marken- oder Modellvorgaben anzupassen und Lösungen für die Durchführung und Abrechnung von Ladevorgängen zu finden. Neue Verträge mit Leasinggebern und Werkstätten sind zu schließen ebenso wie mit Anbietern von Ladekarten und Autostromverträgen.

Neben der Anpassung von bestehenden Regelungen tauchen auch ganz neue Fragen auf: wo kann das Fahrzeug geladen werden? Wie lädt der Mitarbeiter zuhause? Kann er selbst entscheiden und zum Beispiel eine Wallbox installieren? Wer zahlt diese Installation dann? Und wer zahlt den Strom? Schließlich zahlt den Treibstoff auch der Arbeitgeber, zum Beispiel über eine Tankkarte. Wie sieht es bei Bewohnern von Mehrfamilienhäusern aus.

Organisatorisch ist die Entgeltabrechnung anzupassen und eventuelle Sonderregelungen für Zuzahlung oder Nutzungsrechte einzubinden. Diverse Stakeholder sind zu involvieren, wie beispielsweise die Personalabteilung, Buchhaltung, Betriebsrat und Sprecherausschuss, Management, Flotten-Manager, Einkaufsabteilung und last but not least Standortverantwortliche. Denn: die Integration von Elektroautos in der Flotte erfordert auch eine Erweiterung der Infrastruktur um Lademöglichkeiten.

Investitionen in Ladeinfrastruktur für Dienstwagen werden erforderlich

Ladestationen für Dienstwagen am Standort können vorm Empfang stehen und auch für Gäste zugänglich gemacht werden. Sie können zentral auf Mitarbeiterparkplätzen oder in Parkhäusern installiert werden oder dezentral an den Gebäuden der jeweiligen Nutzer. Je nach Anzahl, Ladebedarf und lokalen technischen Möglichkeiten wird die eine oder andere Lösung sinnvoller sein. In der Regel wird man auf Zuwachs planen. Es macht viel Sinn, in Ausbauszenarien zu denken und einige Überlegungen für die Zukunft mit anzustellen und danach die Auswahl der Technik und ggf. von Anbietern und Dienstleistern abhängig zu machen.

Oft stoßen Unternehmen bei der Planung an ihre Grenzen. Das Thema ist verhältnismäßig neu und der Markt noch jung und unübersichtlich. Den Bedarf abzuschätzen ist noch gut möglich, die passende Technik auszuwählen schon schwieriger und wenn es an Steuerung und Abrechnung geht, wird es kompliziert. Für die meisten Unternehmen wird Ladeinfrastruktur nicht zum Kerngeschäft sondern zum notwendigen Übel, das zusätzliche Kosten erzeugt. Müssen sie jetzt zum Ladeinfrastrukturbetreiber werden? Was bedeutet das? Welche Maßnahmen sind zu treffen? Wie hoch sind die Investitionen, wann amortisieren sie sich und welche Folgekosten entstehen? Lässt sich das nicht auslagern? Wer bietet entsprechende Services an? Gerade für Unternehmen, die nicht selbst Standortbetreiber sind, stehen derartige Investitionen nicht an erster Stelle auf der Agenda.

Dennoch bietet die Umstellung der Dienstwagenflotte auch Chancen. Bereits heute können Elektrofahrzeuge in Vollkostenrechnungen Vorteile gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen erwirtschaften und auch Unternehmen profitieren von den jetzt nochmal deutlich erhöhten Boni bei der Anschaffung, von der „Innovationsprämie“ aus dem Konjunkturpaket und der Befreiung von der KfZ-Steuer. Nachhaltige Mobilität mindert Emissionen und dient dem Unternehmens-Image, nicht nur bei Stakeholdern im Wirtschaftsumfeld. Dies wirkt sich auch auf die Attraktivität als Arbeitgeber aus. Bewerber achten mehr und mehr auf so etwas und wie eingangs erwähnt, profitieren Mitarbeiter als Firmenwagenfahrer von Steuervorteilen.

Jetzt Fördermöglichkeiten nutzen

Neben der Förderung für Elektrofahrzeuge gibt es auch Förderung für Ladeinfrastruktur in Programmen der Bundesregierung und auch auf Länderebene. Zusätzliche Mittel sind im Konjunkturpaket bewilligt worden. Mittlerweile stehen da nicht mehr nur öffentliche Ladesäulen im Fokus sondern beispielsweise auch Ladeinfrastruktur bei Unternehmen. Gerade bei der Erstzulassung von Elektrofahrzeugen spielen Dienstwagen eine große Rolle. Über das Segment erfolgt aus Sicht der Politik und der Anbieter ein wichtiger und so dringend notwendiger Anschub für die Elektromobilität. So stehen sowohl für Investitionen in die Hardware und für die Installation Gelder zur Verfügung als auch für die Entwicklung von Konzepten und Studien. Gerade für eine langfristig ausgelegte Strategie mit mehreren Investitionsstufen kann eine ganzheitliche Analyse von Bedarf und Marktentwicklung sowie die individuelle Auslegung für einen Standort mit der Berücksichtigung der energetischen Situation und der Anwendung von Lastmanagement vorab Fehlinvestitionen vermeiden helfen.

Wie relevant ist das Thema für Ihr Unternehmen? Mit welchen Fragen und Wünschen kommen Ihre Mitarbeiter auf Sie zu? Lassen Sie uns gerne darüber sprechen. Schreiben Sie mir unter: energie.schub@claudia-brasse.de, rufen Sie mich an 02234 97912085 oder kommentieren Sie diesen Artikel bei LinkedIn.

 

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